Stuttgart, 8. Juni 2007. Mit seiner Entscheidung vom Freitag hat das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf die Zulässigkeit der Ausgestaltung des deutschen Glücksspielmonopols bestätigt. Allerdings sollen sich die Lottogesellschaften bis dahin nicht gegen den beliebigen Ausbau eines parallelen Vertriebsnetzes durch gewerbliche Spielvermittler wehren dürfen.