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90.000 Euro bei bet365 verloren – Spieler hat Anspruch auf Rückzahlung - ISA-GUIDE

90.000 Euro bei bet365 verloren – Spieler hat Anspruch auf Rückzahlung

CLLB Rechtsanwälte erstreitet Urteil am LG Offenburg

München, 05.02.2026. Über 90.000 Euro hatte ein Spieler bei Online-Sportwetten und Online-Casinospielen über die deutschsprachige Webseite bet365.com verloren. Nach einem Urteil des Landgerichts Offenburg vom 30. Januar 2026 dürfte ihm ein Stein vom Herzen gefallen sein. Das Gericht hat entschieden, dass die Veranstalter der Online-Glücksspiele den Verlust zurückzahlen müssen, da sie nicht über die in Deutschland notwendige Lizenz für ihr Angebot im streitgegenständlichen Zeitraum verfügten. Das Urteil hat CLLB Rechtsanwälte erstritten.

Der Kläger hatte zwischen Juli 2016 und September 2020 bei bet365 rund 80.000 Euro bei Online-Sportwetten und ca. 10.000 Euro bei Online-Casinospielen verloren. In Deutschland galt allerdings bis zum 30. Juni 2021 ein grundsätzliches Verbot für Online-Glücksspiele. Für Sportwetten im Internet konnte ggf. auch schon früher eine Lizenz vergeben werden und für bet365 wurde diese im Oktober 2020 erteilt. „Das war hier aber nicht relevant, weil unser Mandant vor diesem Datum an den Online-Glückspielen teilgenommen hat. Ohne eine in Deutschland gültige Lizenz, haben die Beklagten gegen das Verbot von Glücksspielen im Internet aus dem Glücksspielstaatsvertrag in der Fassung von 2012 verstoßen. Wir haben für unseren Mandanten daher die Rückzahlung seiner Verluste gefordert“, sagt Rechtsanwalt Thomas Sittner, CLLB Rechtsanwälte.

Das Landgericht Offenburg folgte der Argumentation. Da die Beklagten gegen das Verbot von Online-Glücksspielen aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen haben, seien die geschlossenen Verträge mit dem Kläger nichtig. Dieser habe somit Anspruch auf die Rückzahlung seiner Verluste, so das Gericht.

Den Einwand, dass das deutsche Verbot von Online-Glücksspielen gegen europäisches Recht verstoße, wies es zurück. Nach der Rechtsprechung des EuGH stehe es jedem Mitgliedsstaat der EU zu, die Zulassung von Glücksspielen von der Erteilung einer Lizenz abhängig zu machen. Das gelte auch für das Verbot mit Erlaubnisvorbehalt für Online-Sportwetten.

Auch wenn die Beklagten schon zuvor eine Konzession für ihr Sportwetten-Angebot beantragt hatten, diese aber aufgrund eines europarechtswidrigen Vergabeverfahrens nicht erteilt werden konnte, führe dies nicht dazu, dass aus einem illegalen ein legales Angebot wird. Ohne gültige Lizenz war und ist das Veranstalten von Online-Sportwetten in Deutschland verboten, machte das LG Offenburg deutlich.

Dass die Beklagten gegen dieses Verbot verstoßen haben, führe zur Nichtigkeit der abgeschlossenen Spielverträge mit dem Kläger. Nur so könne das Ziel des Verbots - der Schutz der Bevölkerung vor den Gefahren von öffentlichen Glücksspielen - erreicht werden, führte das Gericht weiter aus. Auch wenn ein Verbot verwaltungsrechtlich nicht durchgesetzt werde, ändere das nichts an den zivilrechtlichen Ansprüchen des Spielers.

Dem Rückzahlungsanspruch des Klägers stehe auch nicht entgegen, dass er an illegalen Online-Glücksspielen teilgenommen hat. Es sei nicht ersichtlich, dass er das Verbot gekannt hat, so das LG Offenburg.

„In Deutschland waren und sind Online-Glücksspiele, einschließlich Sportwetten, ohne die erforderliche Erlaubnis verboten. Spieler haben dann gute Chancen, ihre Verluste zurückzufordern“, so Rechtsanwalt Sittner.

Mehr Informationen zu Rückzahlungsansprüchen der Spieler unter https://www.onlinecasino-geld-zurueck.de/

Kontakt:

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