CDU-Vorstoß zur Spielsuchtprävention: Warum andere Bundesländer längst weiter sind

Die Forderung der CDU-Landtagsfraktion in Mecklenburg-Vorpommern, künftig mindestens ein Prozent der staatlichen Lottoeinnahmen für die Prävention von Glücksspielsucht bereitzustellen, hat eine Debatte neu belebt, die in vielen Bundesländern bereits seit Jahren geführt – und teils auch entschieden – wurde. Während in Schwerin über zusätzliche 185.000 Euro diskutiert wird, haben andere Länder längst stabile Strukturen aufgebaut, um Prävention, Beratung und Behandlung von Glücksspielproblemen dauerhaft zu finanzieren.

Dabei zeigt der Blick über die Landesgrenzen: Die Frage ist weniger, ob Geld aus Glücksspielerträgen für den Spielerschutz eingesetzt wird, sondern wie verbindlich, planbar und nachhaltig diese Mittel zur Verfügung stehen.

Glücksspielerträge und Spielerschutz: ein struktureller Zusammenhang

Das Schweriner Schloss ist seit 1990 Sitz des Landtages Mecklenburg-Vorpommern.
Das Schweriner Schloss ist seit 1990 Sitz des Landtages Mecklenburg-Vorpommern.
Der Glücksspielstaatsvertrag formuliert den Schutz der Spielerinnen und Spieler ausdrücklich als zentrales Ziel staatlicher Glücksspielregulierung. Prävention, Aufklärung und Hilfsangebote sind kein freiwilliger Zusatz, sondern integraler Bestandteil des Systems. In der Praxis liegt die Umsetzung jedoch weitgehend in der Verantwortung der Länder – mit entsprechend unterschiedlichen Modellen.

Während einige Bundesländer seit Jahren feste Landesstellen und Fachberatungsnetze finanzieren, erfolgt die Förderung andernorts projektbezogen oder mit vergleichsweise geringen Haushaltsansätzen. Der CDU-Vorstoß in Mecklenburg-Vorpommern reiht sich damit in eine bundesweite Diskussion ein, die immer wieder an derselben Frage ansetzt: Wie viel Spielerschutz ist dem Staat das staatlich organisierte Glücksspiel wert?

Bayern: frühe Weichenstellung und langfristige Finanzierung

Als eines der Bundesländer mit der frühesten und konsequentesten Struktur gilt Bayern. Dort wurde bereits vor vielen Jahren die Landesstelle Glücksspielsucht (LSG) eingerichtet, die bis heute als zentrale Koordinations- und Fachinstanz fungiert. Finanziert über Landesmittel, koordiniert die LSG ein flächendeckendes Netz spezialisierter Beratungsstellen, die an bestehende Suchtberatungsangebote angebunden sind.

Entscheidend ist dabei nicht nur die Anzahl der Fachstellen, sondern deren institutionelle Absicherung. Die Finanzierung erfolgt nicht jährlich neu im politischen Aushandlungsprozess, sondern ist langfristig angelegt. Das schafft Planungssicherheit – sowohl für Träger als auch für Fachpersonal. Gleichzeitig erlaubt es eine kontinuierliche Weiterentwicklung von Präventionsangeboten, Forschung und Fortbildung.

Hessen: Landesprojekt statt Einzelmaßnahmen

Auch Hessen verfolgt seit Jahren einen strukturierten Ansatz. Mit dem Landesprojekt zur Glücksspielsuchtprävention und -beratung existiert ein landesweit koordiniertes Netzwerk spezialisierter Fachberatungen. Diese sind regional verankert, arbeiten aber nach gemeinsamen Standards und unter fachlicher Begleitung.

Politisch wurde das Thema in Hessen mehrfach aufgegriffen, insbesondere mit Blick auf die Finanzierung. Bereits vor einigen Jahren stellte das Land zusätzliche Mittel bereit, um das Beratungsnetz zu stabilisieren und auszubauen. Auch hier zeigt sich: Es geht weniger um punktuelle Beträge als um die Verlässlichkeit der Finanzierung.

Nordrhein-Westfalen: Prävention als Querschnittsaufgabe

Nordrhein-Westfalen geht einen etwas anderen Weg, integriert das Thema Glücksspielsucht jedoch tief in seine Suchthilfestrukturen. Neben einer landesweiten Fachstelle existieren zahlreiche Präventionsprogramme, die gezielt bestimmte Zielgruppen ansprechen – etwa junge Erwachsene, Auszubildende oder Berufsschüler.

Bemerkenswert ist dabei die Vernetzung mit Bildungs- und Präventionsarbeit außerhalb klassischer Suchthilfeeinrichtungen. Glücksspielprävention wird nicht isoliert betrachtet, sondern im Kontext anderer Suchtformen und riskanter Verhaltensweisen eingeordnet. Finanziert werden diese Angebote aus Landesmitteln, ergänzt durch projektbezogene Förderungen.

Niedersachsen und andere Länder: Mischmodelle mit kommunaler Beteiligung

In Niedersachsen zeigt sich ein häufiges Modell: Landesweite Koordination wird durch kommunale Verantwortung ergänzt. Während das Land übergreifende Strukturen und fachliche Standards finanziert, tragen Kommunen und Landkreise einen Teil der Kosten für konkrete Beratungsangebote vor Ort.

Dieses Modell hat Vorteile, birgt aber auch Risiken. Zwar erlaubt es regionale Anpassungen, gleichzeitig führt es jedoch zu Unterschieden in der Angebotsdichte – abhängig von der finanziellen Lage der Kommunen. Auch hier zeigt sich, dass fehlende Zweckbindungen von Glücksspielerträgen langfristig zu Unsicherheiten führen können.

Ähnliche Mischmodelle finden sich unter anderem in Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein oder Brandenburg.

Woher kommt das Geld für Spielsuchtprävention?

Unabhängig vom Bundesland lassen sich mehrere typische Finanzierungswege identifizieren. Zentral sind Landeshaushaltsmittel, die entweder explizit für Glücksspielprävention ausgewiesen oder in größere Suchtpräventionsprogramme integriert sind. Daneben spielen Lottomittel und Überschüsse staatlicher Glücksspielanbieter eine Rolle – allerdings nur dort, wo sie politisch tatsächlich zweckgebunden eingesetzt werden.

Hinzu kommen projektbezogene Förderungen, etwa über Stiftungen oder zeitlich begrenzte Programme, sowie in bestimmten Fällen Mittel aus dem Sozial- und Gesundheitssystem, etwa für Therapieangebote. Beratungsstellen selbst fungieren dabei häufig als Schnittstelle: Sie leisten Präventionsarbeit, beraten Betroffene und Angehörige und begleiten den Weg in weiterführende Hilfen.

Mecklenburg-Vorpommern: kleiner Betrag, große Signalwirkung?

Vor diesem Hintergrund wirkt der CDU-Vorschlag aus Mecklenburg-Vorpommern in zweierlei Hinsicht bemerkenswert. Einerseits fällt der Betrag – gemessen an anderen Ländern – vergleichsweise niedrig aus. Andererseits setzt die Forderung erstmals explizit bei den Lotto einnahmen an und stellt damit einen direkten Zusammenhang zwischen Glücksspielerträgen und Spielerschutz her.

Dass der Suchthilfebericht für 2024 einen steigenden Beratungsbedarf ausweist, insbesondere im Bereich Alkohol, aber auch bei anderen Abhängigkeiten, unterstreicht die Dringlichkeit einer strukturellen Lösung. Fachstellen benötigen nicht nur Geld, sondern vor allem Planungssicherheit, qualifiziertes Personal und langfristige Perspektiven.

Spielerschutz als Glaubwürdigkeitsfrage

Die bundesweite Betrachtung zeigt: Länder, die frühzeitig feste Strukturen geschaffen haben, profitieren heute von stabilen Netzwerken, hoher fachlicher Qualität und besserer Erreichbarkeit der Angebote. Dort, wo Prävention hingegen von jährlichen Haushaltsentscheidungen abhängt, bleibt sie anfällig für politische Prioritätenwechsel.

Der CDU-Vorstoß in Mecklenburg-Vorpommern könnte daher mehr sein als eine Haushaltsforderung. Er berührt eine grundsätzliche Frage staatlicher Glücksspielpolitik: Wie glaubwürdig ist ein System, das hohe Einnahmen erzielt, aber nur begrenzte Mittel in die Prävention der damit verbundenen Risiken investiert?

Ob aus der Forderung tatsächlich ein nachhaltiges Modell entsteht, bleibt abzuwarten. Der Blick auf andere Bundesländer zeigt jedoch deutlich: Die Instrumente, Strukturen und Vorbilder existieren längst.

Hinweis für Leserinnen und Leser

Neben staatlich finanzierten Präventions- und Beratungsstrukturen spielt auch die Eigenverantwortung der Spielerinnen und Spieler eine wichtige Rolle. Instrumente zur Selbstbeobachtung und Reflexion können helfen, problematische Entwicklungen frühzeitig zu erkennen. In diesem Zusammenhang bietet der ISA-GUIDE-Beitrag „Fachkompetenz trifft Eigenverantwortung: Die ‚Kompass-Reihe‘ als konsequente Erweiterung des Spielerschutzes“ einen vertiefenden Einblick. Der Artikel stellt zwei Journale vor, die gezielt bei der persönlichen Auseinandersetzung mit dem eigenen Spielverhalten ansetzen und damit eine sinnvolle Ergänzung zu staatlichen Präventionsmaßnahmen darstellen.

Zum Beitrag: Fachkompetenz trifft Eigenverantwortung: Die „Kompass-Reihe“ als konsequente Erweiterung des Spielerschutzes