Bislang wurden unter Berufung auf das Monopol ausländische Anbieter vom griechischen Wettmarkt ausgeschlossen. Dies war allerdings als Verstoß gegen die Dienstleistungsfreiheit kritisiert worden. Der private britische Anbieter Stanleybet International (Stanley International Betting Ltd.) hatte im letzten Jahr unter Berufung auf Europarecht und die einschlägige Rechtsprechung des EuGH Annahmestellen in Griechenland (eine in der Hauptstadt Athen und eine in der nordgriechischen Stadt Thessaloniki) eröffnet, was nach einer Razzia zu umfassenden rechtlichen Auseinandersetzungen führte. Das Verwaltungsgericht Athen hatte Mitte Januar 2009 im einstweiligen Rechtsschutz entscheiden, dass der Buchmacher seine dortige Annahmestelle bis auf weiteres wieder öffnen dürfe.
Stanleybet International begrüßte die neue Gerichtsentscheidung des Staatsrats. Der Beschluss zeige, dass die griechischen Behörden sein Unternehmen unter klarem Verstoß gegen den EG-Vertrag diskrimiert hätten, führte der Direktor von Stanleybet International, John Whittaker, aus. Er forderte eine Fortführung des Vertragsverletzungsverfahrens: „Welche weiteren Beweise benötigt die Europäische Kommssion noch, um Griechenland vor dem Europäischen Gerichtshof zu bringen?“