Das VG Hamburg (Beschl. v. 18.12.2007 - Az.: 4 E 2513/07) hat entschieden, dass private Sportwetten weiterhin verboten sind: Leitsätze: 1. Private Sportwetten in Deutschland sind verboten. 2. Verboten ist ebenso die Vermittlung von Sportwetten an einen nicht konzessionierten Wettveranstalter mittels eines Internet-Terminals (hier: "Tipomat").
