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Obwohl das Fußball EM-Finale Deutschland gegen Spanien am heutigen Sonntag statt fand, war das Turnier mit 60 Teilnehmern voll besetzt. Nach furiosem Start, wurde schon nach einer halben Stunde der erste Tisch aufgelöst.
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Obwohl das Fußball EM-Finale Deutschland gegen Spanien am heutigen Sonntag statt fand, war das Turnier mit 60 Teilnehmern voll besetzt. Nach furiosem Start, wurde schon nach einer halben Stunde der erste Tisch aufgelöst.
In der vergangenen Woche und am Wochenende erfolgten Durchsuchungen von mehr als 100 Gaststätten, Wettbüros, sog. Teestuben und anderen Freizeiteinrichtungen in Baden-Württemberg und im Saarland, im sogenannten “grauen Markt“. Dabei wurden allein in Baden-Württemberg mehr als 150 nicht zugelassene bzw. illegal betriebene Geldspielgeräte (sog. „Fun-Games“) festgestellt und teilweise beschlagnahmt bzw. stillgelegt.
Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat den Abänderungsantrag des VfB Stuttgart gegen die Entscheidung des VGH Baden-Württemberg vom 29.10.2007, in deren Folge der VfB verpflichtet ist, vorerst jegliche Werbung für private Sportwetten wie z. B. bwin zu unterlassen, mit Beschluss vom 17. März 2008 zurückgewiesen. Damit darf der VfB vorläufig weiterhin nicht für Sportwetten werben. Der VfB Stuttgart ist der Ansicht, dass der am 01.01.2008 in Kraft getretene Glücksspielstaatsvertrag rechtswidrig sei.
Das VG Stuttgart (Beschl. v. 07.01.2008 - Az.: 4 K 6081/07) als erstes deutsches Gericht nach Inkrafttreten des Glücksspiel-Staatsvertrages zum 01.01.2008 eine Entscheidung zu privaten Sportwetten getroffen. "Die Kammer hat durch Beschlüsse vom 24.07.2007 (4 K 4435/06 u.a.) mehrere Klageverfahren, die vergleichbare Untersagungsverfügungen betreffen, ausgesetzt und den Europäischen Gerichtshof zur Vorabentscheidung verschiedener im vorliegenden Kontext relevanter gemeinschaftsrechtlicher Fragen ersucht...
Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat mit Beschluss vom 07.01.2008 (4 K 6081/07) auf Antrag des Rechtsanwalts Dieter Pawlik die aufschiebende Wirkung der Klage gegen eine Sportwetten- Untersagungsverfügung des Landes Baden Württemberg wiederhergestellt bzw. angeordnet. Das Verwaltungsgericht hat hat auch nach der neuen Rechtslage weiterhin durchgreifende Bedenken gegen die Vereinbarkeit des Sportwettenmonopols mit dem Gemeinschaftsrecht.
Am vergangenen Wochenende fand in Stuttgart und München zum letzten Mal die FullTiltPoker.net Million Euro Challenge statt. Wie der Besucherandrang bei den Stationen in Wiesbaden, Köln, Berlin und Hamburg gezeigt hatte, kamen auch am letzten Wochenende wieder 5.612 Poker-Fans, um das Showprogramm und die Workshops mit den zur Weltelite zählenden Pokerprofis des Team Full Tilt Live zu erleben.
German VfB Stuttgart took a bit of a gamble and came out ahead. The club challenged the German law that banned casino sponsorship for clubs. An administrative court in Stuttgart ruled for the club, meaning they can again carry advertisements from BWIN, as well as get a shirt sponsorship.
Der VfB Stuttgart ist verpflichtet, vorerst jegliche Werbung für betandwin (bwin) zu unterlassen. Dies hat der 6. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) mit Beschluss vom 26. Juli 2007 entschieden. Er änderte damit im Beschwerdeverfahren eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart, das auf den Antrag des VfB Stuttgart die Vollziehung des vom Regierungspräsidium Karlsruhe verfügten Werbeverbots bis zur Entscheidung in der Hauptsache ausgesetzt hatte.
84 Black Jack Spieler aus ganz Deutschland spielten das 4. Black Jack Championship am 09. August 2007 aus. Als besonders gilt es zu erwähnen, dass über 30% weibliche Turnierteilnehmerinnen mitspielten. Insgesamt gab es ein Preisgeld von 13.400 Euro sowie wertvolle Sachpreise im Wert von 2000,-- Euro zu gewinnen, 2 Wochen vor Startbeginn war das Turnier bereits vollständig ausverkauft. Die Nachzügler konnten nur auf das nächste Mal vertröstet werden.
Als nunmehr drittes Verwaltungsgericht in Deutschland hat die 4. Kammer des VG Stuttgart mit Beschluss vom 24.07.2007 dem Europäischen Gerichtshof Fragen zur Vorabentscheidung im Bereich des Sportwettenrechts vorgelegt. Bemerkenswert an diesem Vorgang ist die Tatsache, dass nicht einmal zwei Wochen zuvor die 1. Kammer des VG Stuttgart (Beschluss vom 12.07.2007, 1 K 1652/05) unter Vorsitz der Präsidentin des VG in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg entschieden hatte, dass die gewerbliche Vermittlung von Sportwetten an private Wettveranstalter derzeit in Baden-Württemberg untersagt werden kann.
Die Spielbank Stuttgart veranstaltete vom 07.04 bis 09.04.2006 sein drittes Ostern-Baccara-Turnier. Gäste aus der Schweiz, Österreich und Deutschland reiste an um an dem bereits traditionellen Turnier teil zu nehmen. Verwöhnt wurden sie mit Champagner, Cocktails „Osterhäppchen“ und Schokohasen. Gleich vom Start an waren die ersten drei Baccara-Tische voll belegt. Die Baden-Württembergischen Spielbanken hatten dieses Turnier 2005 ursprünglich ins Leben gerufen, um Ihren Stammgästen ein Osterfest „der besonderen Art anzubieten“.
Im vorliegenden Fall hatte ein Vermittler von Oddset-Sportwetten in einer Stadt in Baden-Württemberg Wetten an die O. GmbH (einer Gesellschaft zur „Erbringung sonstiger Dienstleistungen des Sports“) weitervermittelt. Die O. GmbH hat die Wetten wiederum an die S. GmbH weitergeleitet. Die S. GmbH verfügt über eine noch zu DDR-Zeiten verliehene Konzession zum Anbieten und Veranstalten von Sportwetten zu festen Quoten. Die Antragsgegnerin (Ordnungsbehörde der Stadt Stuttgart) hatte gegen den Antragsteller als Vermittler von Sportwetten eine Strafanzeige wegen unerlaubten Glücksspiels gem. § 284 StGB erstattet.