Wie bereits berichtet, hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen mit Urteil vom 06. April 2011 in zwei durch die Kanzlei Bongers geführten Klageverfahren den Klagen zweier Sportwettvermittler in Hauptsacheverfahren stattgegeben. Die Ordnungsverfügungen wurden aufgehoben. Nunmehr liegen die schriftlichen Urteilsgründe des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vor.