In mehreren durch die Kanzlei Bongers geführten Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen ( 7 K 3095/09 und 7 K 3716/09) hat das Gericht in den heute durchgeführten mündlichen Verhandlungen seine jahrelange Rechtsprechung zum Thema Sportwettvermittlung aufgegeben. Die Verfügungen der Städte Lünen und Herne seien rechtswidrig und daher aufzuheben. Damit setzt das Gericht konsequent die Urteile des Europäischen Gerichtshofes und des Bundesverwaltungsgerichts um.