In einem von der Bielefelder Kanzlei KARTAL Rechtsanwälte geführten gerichtlichen Eilverfahren hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 23.01.2012, Az. 10 CS 11.923, entschieden, dass sich die Untersagungsverfügung der Stadt Landshut im Hauptverfahren als rechtswidrig erweisen wird. Unter Abänderung der negativen Entscheidung des erstinstanzlichen Gerichtes, VG Regensburg, wurde die aufschiebende Wirkung der anhängigen Klage wieder angeordnet.