Das Verwaltungsgericht Arnsberg hat einem Sportwettenvermittler Vollstreckungsschutz gegen eine Untersagungsverfügung der Stadt Soest gewährt (Beschluss vom 12. Oktober 2007, Az. 1 L 726/07). Der von der Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE (www.wettrecht.de) vertretene Vermittler kann daher weiterhin Verträge über Sportwetten an einen in dem EU-Mitgliedstaat Malta staatlich zugelassenen und dort laufend behördlich überwachten Buchmacher vermitteln. Nach Ansicht des Verwaltungsgerichts bestehen schwerwiegende Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Untersagungsverfügung.