(Hamburg, 22. Oktober 2008) Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 14. Oktober 2008 entschieden, eine Verfassungsbeschwerde der Tipp24 AG gegen verschiedene Bestimmungen des Glücksspiel-Staatsvertrags und der Ausführungsgesetze in Niedersachsen und Berlin nicht zur Entscheidung anzunehmen. Der Beschluss wurde dem Unternehmen am 22. Oktober zugestellt. Zeitpunkt und Ausgang der Entscheidung waren für Tipp24 unerwartet.