Im Spannungsfeld zwischen lizensierten und nicht lizensierten Glücksspielangeboten sollte ein Grundkonsens über zulässige Werbung bestehen. Der Jugendschutz muss zwischen Kanalisierungsauftrag und ökonomischen Interessen Berücksichtigung finden.
Im Spannungsfeld zwischen lizensierten und nicht lizensierten Glücksspielangeboten sollte ein Grundkonsens über zulässige Werbung bestehen. Der Jugendschutz muss zwischen Kanalisierungsauftrag und ökonomischen Interessen Berücksichtigung finden.
Julia Weishaupt wurde mit Wirkung zum 1. Oktober 2022 zur Justiziarin des Dachverbandes Die Deutsche Automatenwirtschaft e.V. (DAW) ernannt.
Das Oberlandesgericht (OLG) Köln hat mit Urteil vom 9. März 2007 (6 W 23/07) über die wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit einer „Rabatt-Würfel“-Aktion eines Baumarktes entschieden, der für seine Produkte mit folgendem Slogan warb: „Das große Rabatt-Würfeln bei T. Baumarkt. Vom 8. bis 13. Januar sparen Sie bei jedem Einkauf bis zu 25 %. An jeder Kasse können sie würfeln und bekommen dann sofort den gewürfelten Rabatt auf Ihren gesamten Einkauf gutgeschrieben.