Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat mehrere Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Berlin bestätigt, wonach Wettvermittlungsstellen, die im Land Berlin ohne Erlaubnis betrieben werden...
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat mehrere Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Berlin bestätigt, wonach Wettvermittlungsstellen, die im Land Berlin ohne Erlaubnis betrieben werden...
Soeben wurde die Begründung zu dem Urteil des OVG Berlin-Brandenburg vom 11.06.2015 (Az.: OVG 1 B 5.13) bekannt. ISA-GUIDE veröffentlichte bereits am 15.06. die Pressemitteilung des Senats zu dieser Entscheidung. Die Urteilsbegründung befasst sich mit den wesentlichen restriktiven Regelungen...
Der 1. Senat des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg hat am späten gestrigen Abend die Berufungen von drei Spielhallenbetreibern zurückgewiesen, die geltend gemacht hatten, zahlreiche Bestimmungen des im Sommer 2011 in Kraft getretenen Spielhallengesetzes Berlin nicht beachten zu müssen.
Mit Beschluss vom 12.05.2015 (OVG 1 S 102.14) hat das OVG Berlin-Brandenburg den Eilantrag eines privaten Sportwettveranstalters zurückgewiesen und die Rechtmäßigkeit des Konzessionsverfahrens bestätigt. Ein privater Sportwettveranstalter war auf der ersten Stufe des Verfahrens zur Vergabe von bis zu 20 Sportwettkonzessionen ausgeschlossen worden...
In einem durch die Kanzlei Bongers geführten Verfahren für einen internationalen Sportwettanbieter hatte die zuständige Aufsichtsbehörde in Berlin einem Anbieter für Sportwetten untersagt, solche Sportwetten über das Internet im Lande Berlin zu veranstalten und/oder zu bewerben. Gegen diese entsprechende Ordnungsverfügung war Widerspruch erhoben worden.
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat durch Beschluss vom 26. Oktober 2010 (Az. OVG 1 S 154.10) einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin vom 29. Juli 2010 (Az. VG Berlin 35 L 27510) geändert und den Antrag eines privaten Glücksspielanbieters abgelehnt, mit dem die aufschiebende Wirkung seiner Klage gegen den Bescheid des Landes Berlin angeordnet werden sollte.
Der 1. Senat des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg hat zum Jahresende in mehr als 30 Beschwerdeentscheidungen im einstweiligen Rechtsschutz entschieden, dass die Annahme und Vermittlung von Sportwetten durch Private im Land Berlin nach Inkrafttreten des neuen Glücksspielstaatsvertrages und den dazu in Berlin erlassenen Ausführungsvorschriften weiterhin unzulässig ist und die unerlaubte Betätigung mit sofortiger Wirkung verboten werden kann.
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat in einem Beschluss vom 30.01.2007 (1 S 117.06, Vorinstanz VG Potsdam) in Fortführung seiner bisherigen Rechtsprechung nun auch Sportwettenerlaubnissen aus England jede legitimierende Wirkung im Bundesland Brandenburg abgesprochen. Am gleichen Tage und mit gleicher Begründung hat das Oberwaltungsgericht Brandenburg (erneut, wie bereits durch Beschluss vom 03.01.2007 Az.: 1 S 107/06) für die Erlaubnisse aus Malta (1 S 127.06, ....
Mit Beschluss vom 03.01.2007 (Az. OVG 1 S 107.06) hat das OVG Berlin-Brandenburg einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Potsdam vom 11.09.2006 aufgehoben und die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs gegen ein Verbot zum Vertrieb von Sportwetten abgelehnt. Der in zweiter Instanz unterlegene Antragsteller hatte Wett-Terminals in Gaststätten aufgestellt, mit denen über das Internet die Möglichkeit bestand, mit einer in Malta ansässigen Firma Sportwetten zu festen Gewinnquoten abzuschl