Mit den Revisionsentscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 24.11.2010 hat nun das zweite Bundesgericht aus den EuGH-Urteilen vom 08.09.2010 Konsequenzen gezogen. Das Bundesverwaltungsgericht hat das Gebot der Gesamtkohärenz bestätigt. Über den Sportwettbereich hinaus hat das Gericht eine konsistente Bekämpfung von Suchtgefahren für alle Glücksspielarten mit ähnlichem oder höherem Suchtpotential eingefordert.