Berlin, 23. Januar 2009 – In Deutschland gilt seit dem 01. Januar 2009 ein generelles Internet-LOTTO-Verbot. Internet-Anbieter nutzen dennoch den derzeit hohen Jackpot im LOTTO 6aus49 für illegale Spielangebote aus dem Ausland. Da die vermeintlichen Spielverträge ohne gesetzliche Grundlage zustande kommen und folgerichtig nicht an die staatlichen Veranstalter weitergeleitet werden können, besteht kein Gewinnanspruch gegenüber dem staatlichen LOTTO.