Auf zahlreiche Anfragen zu der strategischen Partnerschaft zwischen Lotto Hessen und der Deutsche Post AG teilt der Deutsche Lottound Totoblock (DLTB) mit:
Auf zahlreiche Anfragen zu der strategischen Partnerschaft zwischen Lotto Hessen und der Deutsche Post AG teilt der Deutsche Lottound Totoblock (DLTB) mit:
Im Mai vergangenen Jahres hatte die Bremer Toto und Lotto GmbH im Internet und mit Plakaten vor Annahmestellen für eine Extraverlosung geworben und damit mehrfach und schwerwiegend gegen die Werbebeschränkungen des Glücksspielstaatsvertrages verstoßen. In der gemeinsamen Sonderaktion mit den staatlichen Lottogesellschaften aus Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein wurden 31 Mercedes Benz verlost.
Berlin, 14. Juni 2010. Die Regierungsfraktionen von CDU und FDP in Schleswig-Holstein haben vergangenen Mittwoch einen Vorschlag für einen neuen Glücksspielstaatsvertrag der Länder vorgestellt. Bereits im Herbst 2009 hatten die beiden Parteien in Kiel vereinbart, den geltenden Glücksspielstaatsvertrag nicht zu verlängern und die Spielbanken zu privatisieren. Dazu erklärte Martin Reeckmann, Vorstandsvorsitzender des Bundesverbandes privater Spielbanken, am Montag in Berlin:
Ein historischer Einblick in die politische Debatte zum Glücksspielstaatsvertrag: Dieser Artikel aus dem Jahr 2010 dokumentiert den Vorwurf der Manipulation an der "Schweizer Studie" und die scharfe Kritik des Verbandes Europäischer Wettunternehmer (VEWU) am staatlichen Sportwettenmonopol.
09.06.2010 – Heute haben die schleswig-holsteinischen Landtagsfraktionen von CDU und FDP in Berlin die Eckpunkte des Entwurfs für einen neuen Glücksspielstaatsvertrag vorgestellt. Wesentliche Punkte für den Bereich der Lotterien sind die Aufhebung des Internetverbots und der Genehmigungserfordernisse für die Vermittlung staatlich veranstalteter Lotterien sowie eine angemessene Lockerung der Werbe- und Vertriebsbeschränkungen.
08.06.2010 - Die ARD Fernsehlotterie, die Klassenlotterie NKL, die Verbände der Klassenlotterieeinnehmer von SKL und NKL sowie der Deutsche Lottoverband haben sich zu einer gemeinsamen Initiative für eine Neuregelung der deutschen Lotterien im Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) zusammengefunden. Ihr Ziel ist, das staatliche Lotterie-Veranstaltungsmonopol zu schützen sowie die Vermittlung von ungefährlichen, staatlich kontrollierten Lotterien wieder zu stärken.
Im letzten Jahr hatten das Landgericht Köln (Urteil v. 07.04.2009, Az: 33 O 45/09) in einer wettbewerbsrechtlichen Sache und das Verwaltungsgericht Düsseldorf (Beschluss v. 15.07 2009, Az. 27 L 415/09) in der gleichen Angelegenheit im verwaltungsrechtlichen Verfahren entschieden, dass auch bei einem sog. geringwertigen Einsatz unter 50 Cent eine Online-Tombola als illegales Glücksspiel zu bewerteten sei, ohne sich mit Rechtsprechung und Literatur zum strafrechtlichen Glücksspielbegriff auseinanderzusetzen.
Berlin, den 19. Mai 2010. Durch die restriktiven Regelungen des Glücksspielstaatsvertrages aus dem Jahr 2008 entwickeln sich große Teile des deutschen Glücksspielmarktes unkontrolliert und werden von ausländischen Anbietern abgeschöpft. Die Folgen sind fiskalische Einbrüche bei Staatseinnahmen und Sportsponsorings sowie das weitere Abwandern der Spieler auf ausländische Glücksspiel-Angebote, ganz besonders im zunehmend attraktiven Online-Bereich.
Nach Bruttospielerträgen (1) generierte der Glücksspielmarkt in Deutschland 2009 insgesamt rund 10 Milliarden Euro. Glücksspiel zählt damit zu den Märkten, deren Entwicklung eine ganze Reihe gesamtwirtschaftlicher Effekte hat. Der Staat generiert Einnahmen aus der Besteuerung des Glücksspiels: 2008 waren das 3,4 Milliarden Euro, auf gleichem Niveau lagen diese nach Goldmedia-Schätzungen auch 2009.
Nun muss auch das Bundesverwaltungsgericht über die Zulässigkeit der einschränkenden Regelungen des Glücksspielstaatsvertrags und deren Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht entscheiden. Nach Mitteilung des Bayerischen Verwaltungsgerichts Ansbach hat dieses eine Klage gegen eine Untersagungsverfügung zwar abgelehnt, aber die (Sprung-)Revision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zugelassen.
Die liberale Stiftung lud am gestrigen Abend Vertreter aus Wirtschaft, Recht und Politik ein, um das „Politikum“ des Staatsmonopols für Lotterien und Sportwetten zu diskutieren. Eine düstere Bestandsaufnahme zur bisherigen Regelung aus ökonomischer Sicht stellte Volkswirt Dr. Luca Rebeggiani vom Institut für Volkswirtschaftslehre, Konjunktur und Strukturpolitik an der Universität Hannover fest.
München (lp). "Wie im Koalitionsvertrag vereinbart ist zu prüfen, ob private Glücksspiel-Anbieter wieder zugelassen werden können." Das fordert die Landtagsabgeordnete Julika Sandt (München), Sprecherin der FDP-Fraktion für Kultur, Medien, Jugend und Sport. "Wären private Sportwetten in Deutschland erlaubt, flössen Milliardenbeträge nach Bayern statt über das Internet beispielsweise nach Gibraltar...