Neue Behördenpraxis bedroht Pokerturniere: Jeder Einsatz gilt als Glücksspiel – selbst geringe Gebühren können Verbote und hohe Bußgelder auslösen.
Neue Behördenpraxis bedroht Pokerturniere: Jeder Einsatz gilt als Glücksspiel – selbst geringe Gebühren können Verbote und hohe Bußgelder auslösen.
Das Bayerische Verwaltungsgericht München (VG München) hat erneut einem Sportwettenvermittler Vollstreckungsschutz, diesmal gegen eine Untersagungsverfügung des Freistaats Bayern gewährt (Beschluss vom 7. April 2008, Az. M 16 08.1128). Der von der Kanzlei ARENDTS ANWÄLTE (www.wettrecht.de) vertretene Vermittler kann damit weiter Verträge über Sportwetten an einen privaten, in der EU staatlich zugelassenen privaten Buchmacher vermitteln.
Das Land Rheinland-Pfalz ist mit dem Versuch gescheitert, die private Lottogesellschaft des Landes zu verstaatlichen. Das OLG Düsseldorf wies einen Eilantrag auf Freigabe des vom Bundeskartellamt verbotenen Zusammenschlusses zurück. „Diese erneute Niederlage des Landes illustriert einmal mehr die Rechtswidrigkeit des seit Januar geltenden Glücksspielrechts,“ kommentiert Norman Faber, der Präsident des Deutschen Lottoverbandes. „Jetzt sitzt die Landesregierung in einer selbst verschuldeten Zwickmühle, denn das OLG hat ihr auch noch aufgegeben, die Lottokonzession öffentlich auszuschreiben.“
Das VG Frankfurt hob eine Entscheidung des Hessischen VGH auf und gab einem Sportwettvermittler Recht – das staatliche Glücksspielmonopol sei europarechtlich zweifelhaft.
Die Einleitung des Vertragsverletzungsverfahrens gegen die Bundesrepublik Deutschland durch die Europäische Kommission wegen des Glückspielstaatsvertrages hat sofort nach ihrem Bekanntwerden breitestes Medienecho gefunden. Einige Bemerkungen erscheinen schon nach erster Auswertung des entsprechenden Aufforderungsschreibens vom 31.01.2008 am Platze: Zunächst fällt auf, dass die Kommission das bereits eingeleitete Verfahren 2003/4350 zur bisherigen Rechtslage nicht eingestellt hat.
Das Landgericht Nürnberg ändert seine Rechtsprechung und stärkt private Sportwettvermittler in der Übergangszeit nach dem BVerfG-Urteil.
Ein historisches Dokument zur Glücksspielregulierung aus dem Jahr 2007: Dieser Artikel erläutert den damaligen Gesetzesentwurf in Sachsen-Anhalt zur Umsetzung des neuen Glücksspielstaatsvertrags und der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zum Spielerschutz.
Ein historischer Artikel zum Gesetzesentwurf für das Glücksspielgesetz Brandenburg (2007). Erläutert die Reaktion auf das BVerfG-Urteil & den neuen GlüStV.
Historischer Gesetzesentwurf (2007) in Schleswig-Holstein zur Umsetzung des neuen Glücksspielstaatsvertrags nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts.
Das 2., neu bearbeitete und erweiterte Auflage von RA Dr. Bahr "Glücks- und Gewinnspielrecht ist erschienen. Das Werk von Dr. Martin Bahr gibt erstmalig in deutscher Sprache eine kompakte Einführung in das komplexe Gebiet des Glücks- und Gewinnspielrechts aus rein praxisbezogener Sicht. Der Autor beleuchtet die existierenden Probleme gezielt aus seiner täglichen, anwaltlichen Praxis anhand zahlreicher Beispiele.
Wie uns von Thilbeaut Verbiest, Rechtsanwalt unserer Korrespondenz-Kanzlei ULYS in Frankreich und Belgien, in der nachfolgenden Publikation „Française des Jeux“ mitgeteilt wurde, konnte für die private Sportwetten- und Glücksspielindustrie in Frankreich ein Etappensieg gegen das dortige Monopol der „Francaise des Jeux“ (FDJeux) errungen werden. Die FDJeux unterlag nämlich in einem wettbewerbsrechtlichen Verfahren dem „Syndicat des Casinos Modernes de France“, das von ULYS vertreten wurde.
Deutsche Zusammenfassung von RA Andreas Gericke, Hambach & Hambach Rechtsanwälte In dem nachfolgenden Alert Memo berichtet Rechtsanwalt Quirino Mancini, Partner unserer italienischen Kooperations-Kanzlei SINISI CESCHINI MANCINI & PARTNERS, Law Offices, von den neusten Gesetzgebungsvorhaben in Italien, die voraussichtlich auch entscheidende Bedeutung für die Sportwetten – und Glücksspielindustrie in Italien haben werden.