Die Landesregierung legt mit Schreiben vom 22. August 2007 den nachstehenden, durch Kabinettsbeschluss vom 20. August 2007 gebilligten und festgestellten Gesetzentwurf dem Landtag zur Beschlussfassung vor. Der Gesetzentwurf wird vor dem Landtag von dem Minister des Innern und für Sport vertreten.