Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Hessisches Glücksspielgesetz

Die Landesregierung legt mit Schreiben vom 22. August 2007 den nachstehenden, durch Kabinettsbeschluss vom 20. August 2007 gebilligten und festgestellten Gesetzentwurf dem Landtag zur Beschlussfassung vor. Der Gesetzentwurf wird vor dem Landtag von dem Minister des Innern und für Sport vertreten.

A. Problem

Das geltende Gesetz über staatliche Sportwetten, Zahlenlotterien und Zusatzlotterien in Hessen ist verfassungswidrig und muss spätestens bis zum 31. Dezember 2007 durch ein neues verfassungskonformes Gesetz abgelöst werden.

B. Lösung

Ablösung des verfassungswidrigen Gesetzes durch das neue verfassungskonforme Hessische Glücksspielgesetz, mit dem auch dem zwischen den Ländern vereinbarten Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland zugestimmt wird.

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