Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat mit Beschluss vom 7. Juni 2023 in einem von Rechtsanwalt Bernd Hansen aus Jesteburg geführten Beschwerdeverfahren einem Spielhallenbetreiber aus Sachsen die Aussetzung der Vollziehung in Bezug auf eine Vergnügungssteuererhebung von 10% auf 25% der Kasseneinnahme gewährt.