Mit BA Nachricht-Aktuell vom 10.11.2010 haben wir Sie über die zweite Verhandlung des Bundesfinanzhofs (BFH) in der Rechtssache "Leo Libera" informiert. Das Aufstellunternehmen von Geld-Gewinn-Spiel-Geräten (GGSG), die Leo Libera GmbH, hatte sich Anfang 2007 gegen die Erhebung von Umsatzsteuer auf den Betrieb von GGSG gewandt.