Auch ohne Online-Angebot: Spielbank Wiesbaden fordert Chancengleichheit, um öffentlichen Auftrag zu sichern

Wiesbaden, 18. November 2010. Die Spielbank Wiesbaden mahnt nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) im September 2010 Chancengleichheit auch mit Wettbewerbern an, die der Glücksspielstaatsvertrag nicht erfasst. Das sind ausländische Online-Portale sowie Spielhallen und Kneipen mit Automaten. Staatlich konzessionierte Spielbanken brauchen eine rechtliche und ökonomische Sicherheit, um ihren öffentlichen Auftrag zu erfüllen. Dazu gehört auch, das vom Glücksspielstaatsvertrag 2008 bestimmte Verbot eines Online-Glücksspiels umzusetzen. „Wir bieten – auch wenn gelegentlich anderes berichtet wird – seit Ende 2007 kein Online-Spiel mehr an; aber wir beobachten den Markt, um künftige Anforderungen der Politik adäquat beantworten zu können“, so Thomas Frhr. v. Stenglin, Geschäftsführer der Spielbank Wiesbaden.

„Die Richter urteilen zwar, die deutsche Glücksspiel-Praxis sei mit europäischem Recht nicht vereinbar. Doch sie haben nicht gesagt, dass Verbraucher in einem offenen Glücksspiel-Markt besser geschützt sind. Das Urteil bedeutet nicht, dass das Online-Verbot für Glücksspiele aufgehoben ist. Vielmehr ist die Politik gefordert. Wir unterstützen die Anstrengungen der Ministerpräsidentenkonferenz 2011 einen neuen Staatsvertrag zwischen den Ländern zu vereinbaren“, so von Stenglin.

„Wenn Luxemburg das Fehlen von systematischen und kohärenten Regeln zur Begrenzung der Suchtgefahren kritisiert, können Spielbanken dies nur unterstützen. Spielbanken nehmen ihre Verantwortung ernst, sie kontrollieren die Identität der Gäste und verfolgen Sozialkonzepte. Die Spielhallen und Kneipen mit Automaten lassen dagegen die Produktverantwortung vermissen“. Darüber hinaus fordert Thomas Frhr. v. Stenglin, dass der Gesetzgeber das veränderte Kommunikationsverhalten registriert. Es gilt, den Nutzern der über 2.000 illegalen Online-Glücksspielportale eine legale Alternative zu bieten. „Nur so schafft es der öffentliche Auftrag auch ins World Wide Web; anders lässt sich der Kanalisierungsauftrag nicht umsetzen. Die Augen vor der Realität des Internetspiels zu schließen, ist fahrlässig. Vorschläge, Nutzer bzw. Anbieter zu blocken oder Zahlungsströme durch Selbstverpflichtung der Provider zu unterbinden, sind praxisfern“, so von Stenglin.

„Als einzige deutsche Spielbank haben wir Erfahrung mit Glücksspiel im Internet. Wir wissen, dass dem Gedanken der Suchtprävention im Internet mindestens so entsprochen werden kann wie im konventionellen Casino. Unser Spiel-Angebot muss überall derart ausgestattet sein, dass der deutsche Spieler eine attraktive und seriöse Alternative zu illegalen ausländischen Anbietern hat. Aus Gesprächen wissen wir: Spieler schätzen es, aus der illegalen Ecke herauszukommen.“