Wiesbaden, 18. November 2010. Die Spielbank Wiesbaden mahnt nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) im September 2010 Chancengleichheit auch mit Wettbewerbern an, die der Glücksspielstaatsvertrag nicht erfasst. Das sind ausländische Online-Portale sowie Spielhallen und Kneipen mit Automaten. Staatlich konzessionierte Spielbanken brauchen eine rechtliche und ökonomische Sicherheit, um ihren öffentlichen Auftrag zu erfüllen.