Heute möchten wir Sie auf eine interessante, aktuelle Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf (Az: 6 Sa 824/20) hinzuweisen. Das LAG Düsseldorf hat entschieden – und dies ist im Rahmen der Corona-Pandemie, soweit ersichtlich…
Heute möchten wir Sie auf eine interessante, aktuelle Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf (Az: 6 Sa 824/20) hinzuweisen. Das LAG Düsseldorf hat entschieden – und dies ist im Rahmen der Corona-Pandemie, soweit ersichtlich…
Das bisherige absolute Verbot des Betriebs von Wettvermittlungsstellen im Saarland aufgrund der Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie (VO-CP) ist mit dem in der Verfassung des Saarlandes…
Die Stadt Koblenz kann von Wettbürobetreibern eine Wettbürosteuer in Höhe von 3 Prozent des Wetteinsatzes erheben, wenn im Wettbüro neben der Annahme von Wettscheinen zusätzlich auch das Mitverfolgen der Wettereignisse ermöglicht wird.
Der VfGH hat in der Entscheidung vom 10.03.2015, G 203/2014 ua dargetan, dass sich die Strafsätze des § 52 GSpG an denen des § 28 Abs 1 AuslBG orientieren bzw. diesen nachgebildet sind.
Mit seiner heute veröffentlichten Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht einen Großteil der einschneidenden gesetzlichen Beschränkungen für Spielhallen bestätigt.
Schlag gegen das legale Spiel in Deutschland! – Bundesverfassungsgericht bestätigt die harten Maßnahmen der Bundesländer gegen das legale Spiel in Deutschland. Automatenwirtschaft befürchtet Wachstum des illegalen Glücksspielmarktes.
Der Kompetenztitel für das Recht der Spielhallen in Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 GG ermächtigt die Länder zur Regelung sämtlicher Voraussetzungen für die Erlaubnis von Spielhallen und die Art und Weise ihres Betriebes einschließlich der räumlichen Bezüge in ihrem Umfeld.
Pressemitteilung zur Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 23. November 2016 über eine Popularklage auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit von § 9 Abs. 1 Sätze 4 und 5, § 9 a Abs. 2 Nr. 3 Alt. 2 und Abs. 5 bis 8, § 27 Abs. 1 und 2 sowie § 29 Abs. 5 des Staatsvertrags zum Glücksspielwesen in Deutschland (Glücksspielstaatsvertrag – GlüStV) vom 30. Juni 2012 (GVBl S. 318, 319, BayRS 2187-4-I).
Zur heutigen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in der Rechtssache Ince (Rs. C 336-14) erklärt Marion Caspers-Merk, Geschäftsführerin der Staatlichen Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg: „Glücksspiel ist kein Gut wie jedes andere, sondern mit speziellen Gefahren verbunden.
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