Espelkamp - Im Kampf gegen den Fachkräftemangel geht die Merkur Group verschiedene Wege – einer von ihnen ist die Partnerschaft mit der Fachhochschule der Wirtschaft (FHDW) in Bielefeld.
Espelkamp - Im Kampf gegen den Fachkräftemangel geht die Merkur Group verschiedene Wege – einer von ihnen ist die Partnerschaft mit der Fachhochschule der Wirtschaft (FHDW) in Bielefeld.
Bielefeld/Espelkamp. Anlässlich seines 85. Geburtstags gründete Paul Gauselmann im vergangenen Jahr die Initiative „Bäume fürs Leben“, in deren Rahmen er 85.000 Bäume spendete – und ein Zeichen gegen den Klimawandel setzte.
Espelkamp/Bielefeld/Düsseldorf. Erfolgreiche Zusammenarbeit: Die Gauselmann Gruppe und die Fachhochschule des Mittelstands in Bielefeld (FHM) setzen ihre Kooperation fort. Kürzlich besuchten zwölf Studierende...
Bielefeld/Espelkamp Am vergangenen Wochenende wurde im Bielefelder Ringlokschuppen gekickert was das Zeug hielt. Rund 160 Kickerfans lieferten sich spannende Duelle auf dem 117 mal 63 Zentimeter großen Kickerspielfeld. Am Sonntag gegen 18:00 Uhr stand dann der Sieger fest: „ALBATURKA“! Seit dem ersten Cup im Jahr 2006 ungeschlagen, konnten sich die zwei Kickerfans auch in diesem Jahr wieder bis zum Sieg behaupten.
Die Kanzlei-Infos v. 22.08.2005 hatten schon darüber berichtet: Es ging um die Frage, ob das Setzen eines Links auf eine ausländische Glücksspiel-Seite rechtswidrig ist oder nicht. In dem Sachverhalt, bei dem der Beklagte sowohl in der 1. als auch in der 2. Instanz durch die Kanzlei Dr. Bahr vertreten wurde, entschied das Gericht mit klaren Worten, dass hier ein deutlicher Fall des Abmahnungsmissbrauch vorliege, da der Klägerseite alleine bzw. überwiegend daran gelegen sei, die anwaltlichen Abmahnkosten einzustreichen.
Aufgrund eines Durchsuchungsbeschlusses des Amtsgerichts Bielefeld vom 21. Februar 2005 hatte die Staatsanwaltschaft Bielefeld am 01.04.2005 zwei Bielefelder Sportwettvermittlungsbüros durchsuchen lassen. Der betroffene Wettvermittler legte gegen die Durchsuchung Beschwerde ein, der jedoch das Amtgericht zunächst nicht abhalf.
Das Landgericht Bielefeld fand dann aber deutliche Worte.
Die Kanzlei-Infos hatten schon am 03.06.2005 über die Vorinstanz (AG Lübbecke) berichtet: Es ging um die Frage, ob das Setzen eines Links auf eine ausländische Glücksspiel-Seite rechtswidrig ist oder nicht. Es ging um die Frage, ob das Setzen eines Links auf eine ausländische Glücksspiel-Seite rechtswidrig ist oder nicht. In dem Sachverhalt des AG Lübbecke, bei dem der Beklagte sowohl in der 1. als auch in der 2. Instanz durch die Kanzlei Dr. Bahr vertreten wurde, entschied das Gericht mit klaren Worten ..