Mit Beschluss vom 01.03.2023 (Az. 6 S 1419/22) ändert der VGH Baden-Württemberg eine weitere erstinstanzliche Entscheidung des VG Freiburg (Beschluss v. 21.06.2022 – 4 K 1059/22) ab.
Mit Beschluss vom 01.03.2023 (Az. 6 S 1419/22) ändert der VGH Baden-Württemberg eine weitere erstinstanzliche Entscheidung des VG Freiburg (Beschluss v. 21.06.2022 – 4 K 1059/22) ab.
Mit Beschluss vom 14.02.2023 (Az. 6 S 1431/22) hat der 6. Senat am VGH Baden-Württemberg auf die von der Kanzlei BENESCH & PARTNER und dort federführend von Herrn Rechtsanwalt Königstein geführte Beschwerde den vorhergehenden Beschluss des VG Freiburg vom 21.06.2022 (Az. 4 K 1519/22) abgeändert.
Ausgangslage: Eine bemerkenswerte Entscheidung des VfGH wurde jüngst im Rechtsinformationssystem des Bundes veröffentlicht. Bemerkenswert warum? Der VfGH hebt die in Paragraph 25 Abs 3 GSpG verankerten Spielerschutzbestimmungen für Besucher von Spielbanken auf.
Wettvermittlungsstellen, die im Land Berlin ohne Erlaubnis betrieben werden und den Mindestabstand zu erlaubten Spielhallen nicht einhalten, müssen vorerst schließen. Das hat das Verwaltungsgericht in mehreren Eilverfahren entschieden.
Wie bereits auf ISA Guide berichtet wurde (https://www.isa-guide.de/isa-law/articles/271018.html) ist beim EuGH das Verfahren zu C-429/22 anhängig. Zurecht wurden nunmehr 2 Verfahren in Spielerklagen gemäß Paragraph 190 ZPO unterbrochen.
Mit Beschluss vom 26.09.2022 hat der BFH der Beschwerde des Finanzamts gegen den Beschluss des FG Münster vom 27.12.2021, Az. 5 V 2705/21 U, stattgegeben und den Antrag eines Spielhallenbetreibers auf Aussetzung der Vollziehung von Umsatzsteuern zurückgewiesen.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Beschluss vom 26.09.2022 – XI B 9/22 (AdV) entschieden, dass Umsätze aus dem Betrieb von Geldspielautomaten auch nach der zum 01.07.2021 in Kraft getretenen Gesetzesänderung für virtuelle Automatenspiele umsatzsteuerpflichtig sind.
In der heutigen Außerordentlichen Mitgliederversammlung beschlossen die Mitglieder auf Empfehlung des Vorstands einstimmig die Auflösung des FORUM der Automatenunternehmer e.V. nach mehr als 30 Jahren zum Jahresende.
Das Bundesgericht bestätigt die gegenüber drei ausländischen Anbieterinnen von Online-Geldspielen verhängten Netzsperren. Sie können aus der Wirtschaftsfreiheit nichts für sich ableiten.
Mit Beschluss vom 18. März 2022 hat die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Gießen einen gegen den Lahn-Dill-Kreis gerichteten Antrag auf vorläufige (weitere) Duldung einer in Wetzlar ohne die hierfür erforderliche Erlaubnis betriebenen Wettvermittlungsstelle abgelehnt.
Die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Köln zum NetzDG, welche auf Eilanträge von Google und Meta ergingen (VG Köln, Beschlüsse vom 1. März 2022, 6 L 1277/21 und 6 L 1354/21), sind auch für den Glücksspielsektor aufschlussreich und sollen daher nachfolgend näher betrachtet werden.
Nach einer erstinstanzlichen, noch nicht rechtskräftigen Entscheidung des VG Freiburg vom 01.02.2022 können Bestandsspielhallenbetreiber erstmals Hoffnung schöpfen. Der von der Kanzlei BENESCH & PARTNER erstrittene Beschluss könnte der Beginn einer neuen Rechtsprechungslinie für die Härtefallregelung im Bundesland darstellen.