Der VGH Baden-Württemberg hebt Auswahlentscheidung der Stadt Freiburg i. Br. in einem Verfahren der Kanzlei BENESCH & PARTNER auf und moniert den „Anschein eines Geheimverfahrens“ durch die Stadt

Betrieb von Geldspielautomaten weiterhin umsatzsteuerpflichtig

Kein Anspruch auf Duldung einer ungenehmigten Wettvermittlungsstelle

Erster gerichtlicher Lichtblick bei Härtefällen