Das LG Darmstadt hat entschieden, dass das Anbieten von Sportwetten für einen in Österreich konzessionierten Wettveranstalter nicht strafbar ist. Die Geschäftsräume der Beschuldigten, die in Rüsselsheim die Sportwetten-Vermittlung vornimmt, wurden im Dezember 2004 durchsucht und verschiedene Gegenstände beschlagnahmt. Hiergegen legte der Verteidiger erfolgreich Beschwerde ein. Das LG Darmstadt erklärt die Durchsuchung für rechtswidrig.

Mit einem Bruttospielertrag (BSE) von 46 Millionen Euro verzeichnete die Spielbank Wiesbaden auch im Geschäftsjahr 2004 wieder kontinuierliches Wachstum. Der Ertrag stieg um 4,9 Prozent gegenüber dem Vorjahr (43,7 Millionen Euro, BSE: Differenz Einsätze der Gäste - Gewinne der Gäste).