Bereits am 07.06.2006 hat das VG München über einen Antrag einer von Hambach & Hambach vertretenen Österreichischen Sportwettenanbieterin entschieden. Gegenstand des Verfahrens war die Annahme und Vermittlung von Sportwetten durch Wettbüros in Bayern. Inzwischen liegt die Begründung des Urteils vor. Das VG München sah die Ablehnung des klägerischen Begehrens als rechtswidrig an, da sich der Beklagte – der Freistaat Bayern – nicht auf ein staatliches Sportwetten-Monopol berufen könne.
