Der Verband und sein Gründungsmitglied die Sportwetten GmbH Gera haben sich bereits in der jüngsten Vergangenheit zu den Auswirkungen des Urteils des BVerwG vom 21.06.2006 geäußert und festgestellt, dass die Sportwetten GmbH Gera auch nach Prüfung des BVerwG über eine rechtmäßige Lizenz für die Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten verfügt.
