Die Entscheidung des BGH zur Rückerstattung des verlorenen Geldes bei Verstoß gegen eine Spielbanken-Selbstsperre liegt nunmehr im Volltext vor. Die höchsten deutschen Zivilrichter hatten zu beurteilen, ob einem spielsüchtigen Spieler, der sich bei einer Spielbank hat sperren lassen, ein Schadensersatz zusteht, wenn er trotz Sperre an den Automatengeräten spielt. Der nach dem neuen Geschäftsverteilungsplan zuständige III. Zivilsenat des BGH bejaht dies und weicht damit von einer Entscheidung des XI. Senats aus dem Jahre 1995 ab.