Das Oberlandesgericht (OLG) München hat - wie berichtet (Sportwettenrecht aktuell Nr. 45) - mit Revisionsurteil vom 26. September 2006 die Straflosigkeit der Vermittlung von Sportwetten nach der derzeitigen Sach- und Rechtslage bestätigt (Az. 5 St RR 115/05). Die frühere Rechtsprechung des Bayerischen Obersten Landesgerichts wurde vom OLG damit ausdrücklich als überholt aufgegeben. Das Gericht verweist in den Urteilsgründen auf das Gambelli-Urteil des Europäischen Gerichtshofs und hält fest: