Die Oberfinanzdirektion (OFD) Koblenz hat sich zum weiteren Umgang mit Einsprüchen gegen bestandskräftige Umsatzsteuerbescheide im Hinblick auf die mit Unterstützung des Bundesverband Automatenunternehmer e.V. erhobene Verfassungsbeschwerde zur Durchbrechung der Bestandskraft von Umsatzsteuerbescheiden , Az.:2 BvR 1321/07 (bisheriges vorläufiges Az.: AR 1587/07), geäußert.
