Das deutsche Lotto-Kartell hat vor dem OLG Düsseldorf eine weitere schwere Niederlage erlitten: Die Lottogesellschaften müssen sich an das Kartellrecht halten und dürfen private Lottovermittler nicht weiter behindern. Die Richter wiesen den Antrag des deutschen Lotto- und Totoblocks auf einstweiligen Rechtsschutz in allen wesentlichen Punkten ab. Das Kartellamt setzte sich beim OLG durch.