Das Landgericht (LG) München I hat mit Beschluss vom 24. Oktober 2006 in zehn Fällen (Az. 5 Qs 33/06 u.a.) letztinstanzlich Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlusse des Amtsgerichts (AG) München aufgehoben. Die Durchsuchungs- und Beschlagnahmemaßnahmen sei rechtswidrig gewesen. Diese Verfahren betreffen Wettannahmestellen in München, die Verträge über Sportwetten an in anderen EU-Mitgliedstaaten staatliche zugelassene Buchmacher vermittelten.