Mit einem Beschluss vom 08.02.2008 – 26 Qs 4/08 – hat das Landgericht Essen eine sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft Essen gegen einen Beschluss des Amtsgerichts Essen vom 27.12.2007 zurückgewiesen. Das Amtsgericht Essen-Steele hatte zuvor aus rechtlichen Gründen die Eröffnung eines Hauptverfahrens gegen einen Betreiber eines Wettbüros in Essen, der Sportwetten an ein Wettveranstaltungsunternehmen innerhalb der europäischen Gemeinschaft vermittelt hatte, abgelehnt. Gegen diese Entscheidung richtete sich die sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft Essen.
