München, 7. August 2009. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat bestätigt, dass der kommerzielle Glücksspielanbieter bwin seine Sportwetten nicht in Bayern anbieten darf. Nach dem jetzt bekannt gewordenen Beschluss vom 22. Juli 2009 (Az. 10 C 09.1184 u. 10 CS 09.1185) können die Behörden weiter gegen den in Bayern illegalen Anbieter bwin vorgehen. Daneben können bei illegalen Sportwetten auch die Internet-Zugangsanbieter und die Finanzdienstleister ordnungsrechtlich in Anspruch genommen werden.