Spielbanken müssen Chancen des Glücksspielstaatsvertrages nutzen; Zielorientierte Abgabensätze notwendig

Jahrestagung für Betriebs- und Personalräte von ver.di tagte in Bad Neuenahr

In der Nachbereitung des bundesweiten Seminares für Betriebs- und Personalräte in Bad Neuenahr hat der Bundesarbeitskreis Spielbanken der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), so Bernhard Stracke von der Bundeskoordinierung Spielbanken sich nach einem intensiven Austausch der Teilnehmerinnen und Teilnehmer zur aktuellen Situation der Spielbanken in Deutschland erneut positioniert.

„Der Personalabbau in den drei Standorten der Spielbanken in Niedersachsen (Hannover, Bad Zwischenahn und Bad Harzburg) ist mit dem Abschluss der Sozialpläne und dem Abbau von 108 Arbeitsplätzen abgeschlossen“, so Stracke. Der Abbau von einem Drittel der Arbeitsplätze in diesen Standorten führte zu einer Einschränkung des Lebendspieles, die Angebotsvielfalt ist in der bisherigen Form nicht mehr gegeben.

Die Ankündigung einiger Spielbankenbetreiber, auf Rückgang der Bruttoeinspielergebnisse (Einsatz der Gäste minus ausgezahlter Gewinne) mit Standortschließung oder wie zurzeit aktuell in Hohensyburg mit Personalabbau zu reagieren, ist der falsche Weg, so der Gewerkschafter. Es kann nicht angehen, dass vom selben Spielbankbetreiber in Hohensyburg Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entlassen werden sollen und in Duisburg Croupiers mit Zeitungsanzeigen gesucht werden. Ver.di erwartet von Westspiel, dass den Beschäftigten in Hohensyburg freie Stellen in Duisburg angeboten werden.

Die Spielbanken gewährleisten gemäß dem Glücksspielstaatsvertrag den Jugend- und Spielerschutz, sie praktizieren Suchtbekämpfung schon über Suchtprävention. Die von den Spielbanken angebotenen Glücksspiele sind durch staatliche Konzessionen ausschließlich in den Spielbanken legalisiert. Gegenüber anderen Glücksspielanbietern heben sich die Spielbanken durch eine über 90%tige Gewinnausschüttung eindrucksvoll hervor. „Die Spielbankbetreiber täten gut daran“, so Stracke, „diese ihre Stärken hervorzuheben und die Chance durch den Glücksspielstaatsvertrag zu nutzen“.
Wer Spielbanken zu Daddelhallen motieren lässt, versteht nach Auffassung von ver.di seinen ordnungspolitischen Auftrag nicht und wird durch Service- Qualitäts- und Angebotsverlust scheitern.

Der Bundesarbeitskreis Spielbanken fordert die Spielbankbetreiber auf, so Stracke, den Glücksspielstaatsvertag ernsthaft umzusetzen. An die Spielhallenbetreiber richtet Stracke den Appell, „die Spielverordnung von 2006 und hier insbesondere den § 13 im Sinne des Gesetzes umzusetzen. Eine Umwandlung von Punkten in Geld war vom Gesetzgeber nicht gewollt“.

„Ver.di fordert die Politiker der Bundesländer auf, die politischen Rahmenbedingungen der einzelnen Spielbankengesetze mit zeitgemäßen Abgabensätzen zu schaffen“, so Horst Jaguttis, Vorsitzender des Bundesarbeitskreises Spielbanken. „ Wir stellen uns als Arbeitnehmervertreter gerne der Verantwortung in den einzelnen Spielbanken“, so Jaguttis. Eine zielorientierte Abgabensenkung ist zur Erfüllung des ordnungspolitischen Auftrages, zum Erhalt des Spielangebotes und des Services in den Spielbanken, zur Sicherung der Arbeitsplätze und der Gehälter nach Auffassung von ver.di dringend notwendig. Steuern von 70% und mehr müssen umgehend den aktuellen Entwicklungen in der Branche angepasst werden.

Mainz, 06.08.2009
V.i.S.d.P: Bernhard Stracke, ver.di Bezirk Rhein-Nahe-Hunsrück, Münsterplatz 2-6,
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