In mehreren von der Kanzlei Bongers geführten Verfahren der Untersagung der Sportwettvermittlung hat das Verwaltungsgericht Klagen privater Vermittler stattgegeben und die entsprechenden Verfügungen aufgehoben. Damit ist das Verwaltungsgericht Hamburg das erste Gericht, dass in Klageverfahren nach den Urteilen des EuGH vom 08.09.2010 seine bisherige Rechtsprechung in Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes korrigiert.