NRW: Mittelkürzung gegen Bekämpfung der Glücksspielsucht

Ein Artikel von Robert Hess

NRW reduziert Mittel zum Zweck der Bekämpfung der Glücksspielsucht: Antwort der NRW-Landesregierung auf Kleine Anfrage (Drs. 18/4799)

Robert Hess M.A. war in Politik, Verwaltung und Wirtschaftsunternehmen über viele Jahre in leitenden Funktionen tätig. Heute ist er Inhaber eines Beratungsunternehmens und arbeitet als freier Journalist.
Robert Hess M.A. war in Politik, Verwaltung und Wirtschaftsunternehmen über viele Jahre in leitenden Funktionen tätig. Heute ist er Inhaber eines Beratungsunternehmens und arbeitet als freier Journalist.
In einer kleinen Anfrage an die Landesregierung Nordrhein-Westfalen erkundigen sich SPD-Abgeordnete u.a. zum Mitteleinsatz zum Zwecke der Bekämpfung der Glücksspielsucht in NRW. Nach den Angaben der Landesregierung wurden diese Mittel von rund 1,419 Mio.€ in 2019 auf 1,373 Mio.€ in 2023 gesenkt. Eine Erklärung für diese Mittelkürzung gibt es in der Antwort der Landesregierung nicht.

In einer weiteren Frage wollten die Abgeordneten eine Auskunft über die Anzahl der Spielhallen in den Kommunen in NRW.

Lapidare Antwort der Landesregierung: „Die erbetenen Daten zu Spielhallen liegen der Landesregierung nicht vor.“

Das sollte den aufmerksamen Leser doch erstaunen. Schließlich veröffentlicht doch der „Arbeitskreis Gegen Spielsucht e.V.“, Unna, nun schon seit über einem Jahrzehnt seine Untersuchung zur „Angebotsstruktur der Spielhallen und Geldspielgeräte“ in Deutschland. Zuletzt 2023. Demnach ist die Zahl der Spielhallenstandorte von 2012 bis 2022 in NRW um rund 14 Prozent geschrumpft. Die Zahl der dort aufgestellten Geldspielgeräte sogar um über 24 Prozent.