Online-Glücksspielanbieter gehen in die Offensive bei den Spielerklagen

Hambach & Hambach Rechtsanwälte

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Bereits weit über 1000 Spieler haben in den vergangenen zwei Jahren in Deutschland Klagen gegen Online-Glücksspielanbieter mit Sitz in Malta eingereicht. Mit der Behauptung, an illegalem Glücksspiel teilgenommen zu haben, verlangen sie die Erstattung ihrer Spielverluste. Im Folgenden werden die jüngsten Entwicklungen zusammengefasst:

1. Anbieter verklagt Spieler

Erstmals hat nun ein Anbieter einen Spieler verklagt - und nicht umgekehrt. Hambach & Hambach hatte 2021 für einen Mandanten Klage gegen einen Spieler auf Feststellung eingereicht, dass ihm kein Ersatz seiner Spielverluste zusteht. Nachdem das Landgericht in der mündlichen Verhandlung am 3. Mai 2022 deutlich gemacht hatte, dass der Spieler seine Spielverluste nicht zurückverlangen kann, gab es der Klage des Online-Glücksspielanbieters noch am gleichen Tag statt.

Spieler müssen nunmehr damit rechnen, dass sie von den Online- Glücksspielanbietern verklagt werden, wenn sie ungerechtfertigt Forderungen auf Rückerstattung geltend machen, was mit erheblichen Prozesskosten für die Spieler verbunden ist.

2. Dutzende Urteile zugunsten der Anbieter

Allein Hambach & Hambach hat bisher bereits 14 Urteile zugunsten von Online-Glücksspielanbietern erstritten, darunter das erste Urteil des Landgerichts München I (https://www.isa-guide.de/isa-law/articles/213285.html). In allen Fällen wurden Ansprüche der Spieler auf Rückerstattung ihre Verluste von den deutschen Gerichten abgelehnt. Trotz hunderter Spielerklagen erging bisher kein einziges Endurteil gegen Mandanten der Kanzlei.

3. Einziges Berufungsurteil zugunsten der Anbieter

Hambach & Hambach hat überdies das bundesweit erste und noch immer einzige rechtskräftige Berufungsurteil zu derartigen Spielerklagen in Deutschland erstritten. Das Landgericht Bonn bestätigte in zweiter Instanz ein Endurteil des Amtsgerichts Euskirchen vom 31. Mai 2021, das die Klage des Spielers zuvor ebenfalls abgewiesen hatte https://www.timelaw.de/de/2021/12/03/erstes-berufungsurteil...

Zwar gaben Oberlandesgerichte in einzelnen Verfahren nicht bindende Hinweise an die Glücksspielanbieter, wonach diese Gerichte beabsichtigten, die Berufung der Anbieter zurückzuweisen. Aus den jeweiligen Begründungen wird jedoch deutlich, dass die betreffenden Anbieter im Rahmen ihrer Verteidigung offenbar unzureichend und widersprüchlich vorgetragen hatten. Daher ist diesen Hinweisen wenig Gewicht beizumessen.

4. Bei Abtretung keine Zuständigkeit deutscher Gerichte

Zuletzt erzielte Hambach & Hambach den bundesweit ersten Aussetzungsbeschluss einer Klage aus abgetretenem Recht am Landgericht Saarbrücken. Ein Schweizer Unternehmen hat Hunderte oder sogar Tausende von vermeintlichen Spieleransprüchen auf Rückerstattung von Spielverlusten aufgekauft und macht diese nun in eigenem Namen gegen die Glücksspielanbieter gerichtlich geltend. Das erste Gericht ist nun der Argumentation von Hambach & Hambach gefolgt und hat das Verfahren ausgesetzt, bis der EuGH in einem ähnlichen Fall gegen einen Zahlungsdienstleister über die Zuständigkeit deutscher Gerichte in einer derartigen Konstellation entschieden hat.

5. Ausblick

Insgesamt scheint sich das Blatt immer mehr zugunsten der Industrie zu wenden. Denn auch andere nicht durch die Kanzlei Hambach & Hambach vertretene Glücksspielanbieter erstritten gemeinsam weitere dutzende Urteile, in denen Klagen von Spielern abgewiesen wurden.

Diese aktuellen Entwicklungen zeigen, dass deutsche Gerichte den Phantasien der Spieleranwälte, ein „Spielen ohne Risiko“ möglich machen zu können, klare Grenzen setzen.

Für weitere Informationen kontaktieren Sie Rechtsanwalt Claus Hambach (c.hambach@timelaw.de) oder Rechtsanwalt Maximilian Kienzerle (m.kienzerle@timelaw.de) von unserem Timelaw-Litigation-Team.