Glücksspiel ohne Risiko ist kein Glücksspiel

Ein Beitrag von Ansgar Lange

Wenn das Motto ‚Spielen, Verlieren, Geld zurück – Spielen, Gewinnen, Geld behalten‘ gilt, dann ist die gesamte glücksspielregulative Intention der Spielsuchtprävention in Deutschland gefährdet.

Glücksspiele sind Spiele, deren Verlauf überwiegend vom Zufall bestimmt ist. Der Reiz dieser Form der Unterhaltung liegt ja gerade in den beiden Möglichkeiten, entweder zu gewinnen oder zu verlieren. Das Risiko, das eingesetzte Geld auch verlieren zu können, ist sozusagen das Salz in der Suppe. Würde dieses Risiko völlig ausgeschaltet, würde diese Suppe fade und langweilig schmecken. Wer risikolose Einnahmequellen sucht, sollte sein Geld anderweitig anlegen – aber selbst das ist nicht ohne ein gewisses Risiko. Oder er sollte sein Geld durch Arbeit erwirtschaften.

Warum müssen diese Binsenweisheiten wiederholt und erläutert werden? Ist das alles nicht logisch, klar und selbstverständlich? Offenkundig nicht, denn es gibt Anwälte, die nach Ansicht von juristischen Experten ein Geschäftsmodell daraus machen, Spiele ohne Risiko, aber mit Gewinnmöglichkeit vor unseren Gerichten durchzusetzen. Und es gibt Kläger, denen es nach dem Motto „The loser takes it all“ und unter Missachtung der Grundsätze von Treu und Glauben darum geht, eine risikolose Einnahmequelle zu generieren.

Risikolose Einnahmequellen im Glücksspiel gehören ins Reich der Fabel

Bisweilen folgen sogar Gerichte dieser etwas seltsamen Logik. So weist der Medienwissenschaftler und Jurist Professor Dr. Marc Liesching in einem aktuellen Beitrag auf ein Urteil des Landgerichts Gießen hin, in dem das Gericht einem Teilnehmer an Online-Casinospielen einen Anspruch auf Rückerstattung seiner Spielverluste mit der Begründung zugesprochen hatte, der Spielvertrag sei aufgrund eines Verstoßes gegen das Internetverbot in § 4 Absatz 4 des Glücksspielstaatsvertrags nichtig gewesen (Urteil vom 21.01.2021). „Das Urteil sendete gerade mit Blick auf die Spielsuchtprävention ein fatales Signal. Denn es nährte den Spielertraum, die eigenen Verluste bei Online-Casinospielen nachträglich wieder rückgängig machen zu können, während Gewinne natürlich willkommen blieben.“

Doch das Märchen vom Spielen ohne Risiko dürfte nun erstmal geplatzt sein. Liesching nennt hierfür ein konkretes Beispiel. In einem aktuellen Urteil (13.04.2021) weist das Landgericht München I die Klage eines Spielers gegen einen Online-Casinoanbieter ab. „Schon Jahre zuvor hatte das Landgericht Duisburg – freilich von der aktuellen Medienberichterstattung überwiegend unerwähnt – ebenfalls einen Rückerstattungsanspruch eines Spielers klar verneint(…). Die suchtfördernde Fata Morgana eines ‚Spiels ohne Risiko‘ löst sich in der Klarheit der Urteilsbegründungen auf“, so Liesching.

Nach Auffassung der beiden Landgerichte ist ein bereicherungsrechtlicher Anspruch des jeweiligen Spielers auf die Rückerstattung seiner Spielverluste ausgeschlossen. Die Forderung nach Rückerstattung verstößt nach Ansicht des Landgerichts München I gegen den „Grundsatz von Treu und Glauben“ gemäß § 242 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. In seiner Urteilsbegründung machte das Gericht klar, dass der Kläger unstreitig „auf eigene Rechnung am Glücksspiel der Beklagten“ teilgenommen und sich „damit den vom Zufall abhängigen Gewinn- und Verlustaussichten“ unterworfen habe. Hier taucht die oben erwähnte Binsenweisheit – quasi höchstrichterlich bestätigt – wieder auf: Zumindest jeder Erwachsene weiß, dass Glücksspiel vom Zufall abhängt und das Risiko von Niederlage und finanziellem Verlust beinhaltet.

Ferner führt das Landgericht aus, dass es aus den Medien hinlänglich bekannt sei, dass Online-Glücksspiel in Deutschland mit Ausnahme von Schleswig-Holstein verboten ist. Vor diesem Hintergrund ist es aus Sicht des Gerichts lebensfremd, dass der gewinnspielerfahrende Kläger dies nicht gewusst haben will.

Es ist lebensfremd, dass Spieler die deutsche Rechtslage nicht kennen

Liesching, der an der Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur in Leipzig Medienrecht und Medientheorie lehrt, hält die Urteilsbegründungen der beiden Landgerichte (München I und Duisburg) für überzeugend. Die Berichterstattung in den deutschen Medien über das Verbot von Online-Casinospielen sei in den vergangenen Jahren derart umfangreich gewesen, „dass Spieler wohl nicht mit Erfolg behaupten können, die Rechtslage in Deutschland sei für sie nicht erkennbar gewesen.“ Teilnehmern an Online-Glücksspielen müsste das Verlustrisiko bewusst sein, so der juristische Experte.

Professor Liesching kommt daher zu dem klaren Fazit: „Des Weiteren erscheint es nicht nachvollziehbar, weshalb ein Spieler, der die Augen vor der Rechtslage verschließt und das Risiko von Spielverlusten bewusst in Kauf nimmt, im Nachhinein den Schutz der Rechtsordnung genießen soll.“

Liesching weiter: „Nicht nur angesichts der hier vorgestellten Rechtsprechung der Landgerichte München I und Duisburg steht zu erwarten, dass das Urteil des Landgerichts Gießen eher eine Einzelfallentscheidung bleiben wird. Denn das Kredo ‚Spielen, Verlieren, Geld zurück – Spielen, Gewinnen, Geld behalten‘ unterminiert die gesamte glücksspielregulative Intention der Spielsuchtprävention. Vor diesem Hintergrund sollten z.B. der Fachverband Glücksspielsucht und pädagogische Beratungsstellen künftig noch transparenter auf die Spielverlustrisken im Lichte der hier vorgestellten Landgerichtsentscheidungen hinweisen, um präventiv spielsuchtgefährdete Personen vor Schadensvertiefungen durch irrige Rechtsvorstellungen und am Ende zu tragende, zusätzliche Zivilprozesskosten zu schützen.“
Wer das Märchen vom risikolosen Glücksspiel verbreitet und daraus ein Geschäftsmodell macht, erweist also der Spielsuchtprävention einen Bärendienst und erweist klagewilligen Spielern, die Gewinne behalten, aber für Verluste nicht aufkommen wollen, ebenfalls keinen Gefallen.

Wer das Märchen vom risikolosen Glücksspiel verbreitet und daraus ein Geschäftsmodell macht, erweist der Spielsuchtprävention einen Bärendienst und erweist klagewilligen Spielern, die Gewinne behalten, aber für Verluste nicht aufkommen wollen, ebenfalls keinen Gefallen. Dennoch buhlen Kanzleien und Prozessfinanzierer ungeniert weiter auf markigen Webseiten, die damit werben, dass man das Geld oder sogar das „Glück“ zurückholen werde.

Solche Spieler-Anwälte setzen ihre eigenen Mandanten einer erheblichen Gefahr aus! Die Vielzahl der Klagen lässt vermuten, dass die Spieler-Anwälte ihre Mandanten nicht ausreichend über die finanziellen und strafrechtlichen Risiken aufklären. Denn im Falle des Unterliegens müssen die Spieler nicht nur die eignen Anwaltskosten tragen, sondern auch die Gerichtskosten und die Anwaltsgebühren des Gegners. Es besteht aber auch ein erhebliches Risiko, dass gegen die Spieler ein Strafverfahren eingeleitet wird. Denn die Anwälte tragen für ihre Mandanten selbst stets vor, dass die Spieler an illegalen Glücksspielen teilgenommen hätten.

Das strafrechtliche Risiko für die Spieler beschränkt sich aber nicht nur auf die Teilnahme an illegalem Glücksspiel, sondern es kommt auch Prozessbetrug in Frage. Denn die unglaubwürdige Behauptung der Spieler, dass man gerade erst von der angeblichen Illegalität erfahren haben will, obwohl seit Jahren in sämtlichen Medien und vom eigenen Anwalt darüber berichtet wurde, könnte eine Täuschung mit Schädigungsvorsatz darstellen. So kann es laut dem renommierten Strafrechtsprofessor Professor Dr. Hans Kudlich von der Universität Erlangen-Nürnberg für einen Betrug ausreichen, wenn der Spieler den Umstand, dass die Rechtslage umstritten ist, ohne weiteres hätte kennen können und sich dieser Einsicht auch nur leichtfertig verschlossen hat.

„Denn schon das schließt eine Rückforderung aus, und über diesen Umstand wird der Spieler vorsätzlich täuschen müssen, wenn er sein Geld zurückverlangt. Sogar wenn das Rückforderungsverlangen erfolglos bleibt, besteht das Risiko einer Strafbarkeit wegen versuchten Betrugs“, so Kudlich. Das jüngste Urteil des Landgerichts München I bestätigt damit nicht nur, dass den Spielern regelmäßig keine Ansprüche zustehen dürften. Es spiegelt auch die erhebliche Gefahr einer Strafrechtsverfolgung für die Spieler wider.