(Redaktioneller Leitsatz:)
„Ein verbotenes Fun-Games nach § 6a SpielVO liegt auch dann vor, wenn lediglich ein einmaliger Einsatz erbracht wird. Für die Beurteilung als verbotenes Fun-Game ist es ebenso unerheblich, ob der Spieler „nachmünzen“ kann oder nicht. Entscheidend ist vielmehr, ob der Spieler die Möglichkeit hat, den eingesetzten Beitrag – auch in Form eines Punktekontos – zurückzugewinnen.“