Anmerkungen von Dr. Stefan Bolay und Dr. Bernd Berberich, München in der 1/2017 Ausgabe der Zeitschrift für Wett- und Glücksspielrecht
Als weiteres Finanzgericht veröffentlichte der 14. Senat des FG Münster am 2.11.2016 ein Urteil zur Besteuerung von Pokergewinnen. Er hat entschieden, dass Gewinne aus der Teilnahme an Pokerturnieren zu gewerblichen Einkünften führen können. Anders jedoch als der 15. Senat des FG Münster sowie das FG Köln (bestätigt durch den BFH), die ebenfalls eine Besteuerung bejaht hatten, beantwortet der Senat vorliegend die entscheidende Frage, nämlich ob es sich bei der Tätigkeit des Pokerspielens um ein Geschicklichkeits- oder Glücksspiel handelt.
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