Unlängst hat das Bezirksgericht Hermagor im österreichischen Kärnten sog. „Lootboxen“ in Form von „FIFA-Packs“ aus den FIFA-Video-Spielen als Glücksspiele eingeordnet.
Unlängst hat das Bezirksgericht Hermagor im österreichischen Kärnten sog. „Lootboxen“ in Form von „FIFA-Packs“ aus den FIFA-Video-Spielen als Glücksspiele eingeordnet.
As described by our Austrian colleagues from the law firm RAPANI, the District Court of Hermagor/Austria has classified Lootboxes in the form of so-called "FIFA Packs" from the FIFA video games as games of chance...
Als weiteres Finanzgericht veröffentlichte der 14. Senat des FG Münster am 2.11.2016 ein Urteil zur Besteuerung von Pokergewinnen. Er hat entschieden, dass Gewinne aus der Teilnahme an Pokerturnieren zu gewerblichen Einkünften führen können.
In its judgment of 16 October 2013 (8 C 21.12), the Federal Administrative Court (BVerwG) decided that a so-called Bundesliga manager game is not to be classified as a game of chance under the Inter-State Treaty on Gambling (GlüStV). This leads to chances for media companies and sports associations to offer similar sports manager games...
Mit Urteil vom 16.10.2013 (8 C 21.12) hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass ein sog. Bundesligamanagerspiel kein Glücksspiel iSd Glücksspielstaatsvertrages (GlüStV) ist. Dadurch ergeben sich Chancen etwa für Medienunternehmen oder auch Sportverbände, vergleichbare Sport-Managerspiele anzubieten...
Online operators move ahead in their attempt to monetize the vast customer base that has coalesced around the social web in recent years. Social games and online gambling promise to be ideal candidates for creating additional revenue, not least for social networks. In Germany, however...
Nachdem Frankreich das Online-Glücksspiel 2010 liberalisiert hat, wird nun diskutiert, ob und wie Online-Geschicklichkeitsspiele in Frankreich erlaubt sind. Die Auffassungen gehen von „genehmigungsfrei möglich“ bis hin zu „nicht genehmigungsfähig und verboten“. Der nachfolgende Artikel setzt sich mit den Entwicklungen und dem aktuellen Stand im Bereich des Online-Geschicklichkeitsspiels in Frankreich auseinander.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 4. Oktober 2011 ein bahnbrechendes Urteil zur Frage der Unionsrechtskonformität von gebietsbeschränkten Exklusivrechten im Zusammenhang mit der Übertragung von Fußballspielen gefällt und dabei auch nochmals wichtige Aussagen zur generellen Schutzfähigkeit von Sportveranstaltungen getroffen. Im Folgenden werden die wichtigsten Aussagen und die Konsequenzen für Sportwettanbieter, Sportveranstalter und Pay-TV-Anbieter kurz dargestellt.
In seiner Entscheidung von 28. September 2011 (Az.: I ZR 93/10) hat der BGH auf über zwei Seiten auch Ausführungen zur Zulässigkeit von 50 Cent Gewinnspielen gemacht. Diese klarstellenden und zutreffenden Äußerungen werden im Folgenden kurz dargestellt: 1. Grundsätzliche Zulässigkeit von 50-Cent-Gewinnspielen, auch wenn sie zufassabhängig sind und im Internet angeboten werden
With more than four million players, the German online poker market is the second largest world-wide. However, with regard to the legal framework, online poker does not even exist in this country. The players are acting in a grey zone; putting it bluntly, one could even say they are committing a crime. Up to now, the only federal state is willing to change this is Schleswig-Holstein - “the others will have to follow suit as soon as possible”, is the opinion of Wulf Hambach and Stefan Bolay.
An analysis of the following essays: Streinz/Kruis: „Unionsrechtliche Vorgaben und mitgliedstaatliche Gestaltungsspielräume im Bereich des Glücksspielrechts“ (Requirements under union law and discretion of the member states with regard to the design of gambling law) (NJW 2010, 3745 et seq.) and Heine: „Glücksspielstaatsvertrag ade? – Zur Bedeutung der jüngsten EuGH-Rechtsprechung“ (Goodbye to the Inter-State Treaty on Gambling? - On the consequences of the latest ECJ judgments) (NJW-aktuell 41/2010, 16 et seq.)
Eine Auswertung der Aufsätze von Streinz/Kruis: „Unionsrechtliche Vorgaben und mitgliedstaatliche Gestaltungsspielräume im Bereich des Glücksspielrechts“ (NJW 52/2010, 3745 ff.) und Heine: „Glücksspielstaatsvertrag ade? – Zur Bedeutung der jüngsten EuGH-Rechtsprechung“ (NJW-aktuell 41/2010, 16 ff.) durch Dr. Stefan Bolay, Hambach & Hambach Rechtsanwälte.