AK befürchtet Glücksspiel-Schwemme

Die AK fürchtet um den Konsumentenschutz bei Glücksspielen. Die EU-Kommission schlägt vor, dass Gewinnspiel-Anbieter ab 2010 unbeschränkt in Österreich auftreten können und für diese gilt dann nicht das österreichische Recht.

Zahlreiche Prozesse geführt

Der Verein für Konsumenten-Information und die Arbeiterkammer haben in den letzten Jahren zahlreiche Prozesse gegen Anbieter von Gewinnspielen geführt.
Mit Erfolg, heißt es bei den Konsumentenschützern, denn jetzt ist im Konsumentenschutzgesetz verankert, dass zum Beispiel scheinbar sichere Gewinnzusagen eingeklagt werden können.
Auch der Europäische Gerichtshof habe klar gestellt, dass Gewinnzusagen aus dem Ausland einklagbar sind. Dadurch seien die Aktivitäten von dubiosen Anbietern eingedämmt worden.

Kontrolle nicht mehr möglich

Mit der geplanten neuen Bestimmung würden diese Bemühungen mit einem Schlag zunichte gemacht, heißt es bei der Arbeiterkammer. Denn die Kontrolle ausländischer Anbieter sei den österreichischen Behörden dann nicht mehr möglich.