Glücksspiel-Staatsvertrag stellt deutsche Online-Wettanbieter ins Abseits

Sportwettenanbieter digibet hält geplanten Steuersatz für zu hoch

Berlin, 02. November 2011. Es ist ein Durchbruch in einer jahrelang währenden Diskussion: Das Sportwettenmonopol in Deutschland wurde mit den am Donnerstag letzter Woche durch die Ministerpräsidenten getroffenen Rahmenentscheidungen zur Änderung des Glücksspiel-Staatsvertrages beendet. Aber was bedeuten die Bestimmungen, auf die sich die Bundesländer – mit Ausnahme Schleswig-Holsteins – geeinigt haben, für die Wettanbieter?

„Grundsätzlich begrüßen wir den momentanen Umgestaltungsprozess in der Gesetzgebung, aber der beschlossene Steuersatz von fünf Prozent auf den Umsatz ist für Online-Wettanbieter kaum rentabel“, so Günter Boyks, Direktor der digibet UK Ltd. „Das bedeutet, dass bei den aktuellen Marktbedingungen ein Online-Vertrieb im Prinzip nicht möglich ist.“

Der Wettmarkt teilt sich grundsätzlich in den stationären und den Online-Markt. Während bei stationären Wettbüros die Ladenmieten und das Personal vor Ort mitfinanziert werden müssen, entfällt dieser Kostenblock bei den reinen Online-Anbietern. Um diese Nebenkosten aufzubringen, sind die Ausschüttungsquoten bei stationären Angeboten oftmals niedriger als bei Online-Anbietern.

So ist bei stationären Wettbüros eine Gewinnausschüttungsquote von 75 bis 80 Prozent üblich, im Online-Bereich liegt diese jedoch bei circa 92 Prozent. Dem Wettanbieter verbleiben somit rund acht Prozent des Umsatzes, um seine Kosten zu decken. Eine Einsatzsteuer von fünf Prozent bedeutet damit eine Abgabe von durchschnittlich 62,5 Prozent des beim Wettanbieter verbleibenden Umsatzes.

Bei Wetten in Höhe von 100 Euro kassieren die Spieler 92 Euro in Form von Gewinnen, fünf Euro der Staat durch seine Steuern und nur drei Euro würden beim Wettanbieter verbleiben – zu wenig, um im Markt existieren zu können. Zumal es weiterhin unregulierte Online-Anbieter an prominenten Standorten geben wird, die mit solchen steuerlichen Nachteilen nicht zu kämpfen haben.

„Ein weiterer Nachteil der geplanten Änderungen, neben dem für Online-Wettanbieter unwirtschaftlich hohen Steuersatz, stellt die Begrenzung der Lizenzen auf insgesamt 20 dar. Diese Zahl ist willkürlich und nicht marktgerecht“, so Boyks weiter. „Wir sehen bei den Änderungen im Glücksspiel-Staatsvertrag noch viel Verbesserungspotenzial und hoffen auf eine Anpassung der Regulierung in die Richtung, die Schleswig-Holstein jüngst beschlossen hat und durch die Enthaltung bei der Abstimmung letzte Woche auch weiterhin für sich in Anspruch nimmt.“