Lotto informiert: Europäischer Gerichtshof bestätigt seine Rechtsprechung zum Glücksspiel

– Ausschließlich staatliche Glücksspielangebote sind zulässig

– Erneute Niederlage der kommerziellen Glücksspielindustrie

München, 1. Juli 2011. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat gestern bestätigt, dass in der EU ausschließlich staatliche Glücksspielangebote zulässig sind. Das geht aus dem Urteil in der Sache „Zeturf“ (C-212/08) hervor. Ein kommerzieller Glücksspielanbieter aus Malta hatte mit dem Gerichtsverfahren eine Regelung in Frankreich angefochten, die besagt, dass es nur einen einzigen Anbieter von Pferdewetten geben kann. Der EuGH bestätigt mit dem gestrigen Urteil seine ständige Rechtsprechung, wonach ausschließlich staatliche Glücksspielangebote bei kohärenter Ausgestaltung zulässig sind, um Spielerschutz und Spielsuchtprävention zu gewährleisten.

Der EuGH betont in seinem Urteil nochmals, dass insbesondere kommerzielles Glücksspiel im Internet mit erhöhten Spielsucht- und Betrugsgefährdungen verbunden ist, weshalb gerade in diesem Bereich besondere Schutzmaßnahmen seitens des Staates notwendig sein können. Der Gerichtshof weist aber auch darauf hin, dass es einem staatlichen Anbieter erlaubt ist, zu werben und neue Glücksspiele einzuführen, um ausreichend attraktiv zu sein und damit das Abwandern von Spielteilnehmern in den illegalen Bereich zu verhindern.

Das Urteil ist eine erneute Niederlage für die kommerzielle Glücksspielindustrie, welche seit Jahren auf einen Abbau der Schutzmaßnahmen drängt, um ihre Gewinne steigern zu können.