Gespa: Bericht über die Verwendung der Reingewinne aus Lotterien und Sportwetten zugunsten gemeinnütziger Zwecke im Jahr 2023

Pressemitteilung der interkantonalen Geldspielaufsicht (Gespa) vom 22. Oktober 2024

Gestützt auf das Bundesgesetz über Geldspiele (BGS) hat die interkantonale Vollzugsbehörde den Auftrag, jährlich einen Bericht über die Verwendung der Reingewinne aus den Lotterien und Sportwetten durch die Kantone zu erstellen. Die bei den Kantonen über das Jahr 2023 erhobenen Daten und der zusammenfassende Bericht der Gespa werden heute auf www.gespa.ch veröffentlicht.

Die Berichterstattung hat zum Ziel, den Prozess der Mittelverwendung durch die Kantone transparent zu machen. Sämtliche Kantone sowie das Fürstentum Liechtenstein haben an der Erhebung durch die Gespa teilgenommen. Interessierten Kreisen soll ermöglicht werden, die Vergabungen in den einzelnen Kantonen nachzuvollziehen und bei Bedarf bei den einzelnen Kantonen direkt und gezielt weitere Abklärungen vorzunehmen. Die Gespa selbst hat nicht die Kompetenz, um auf die Mittelverwendung in den Kantonen in konkreten Einzelfällen Einfluss zu nehmen oder diese bezüglich ihrer Bundesrechtskonformität zu qualifizieren.

Dem Bericht und den dazu veröffentlichten Datensheets der Kantone kann vorab entnommen werden, für welche Bereiche (Sport, Kultur etc.) die Mittel eingesetzt wurden. Zudem finden sich Informationen zu den Vergabe- und Kontrollprozessen in den einzelnen Kantonen. Ferner wird eine kurze Beurteilung der Vollständigkeit und Stringenz der gelieferten Daten vorgenommen.

Download: Bericht über die Mittelverwendung vom 17.10.2024 (PDF Datei)