Hohe Anzahl von Verstößen gegen Bestimmungen des Glücksspielstaatsvertrages

Ein Artikel von Robert Hess

In der Antwort der Landesregierung Sachsen-Anhalt auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (Landtag Sachsen-Anhalt, Drucksache 8/2711) wird deutlich, dass es eine erhebliche Zahl von Verstößen gegen Bestimmungen des geltenden Glücksspielstaatsvertrages gibt.

So wird konkret ausgeführt:

Das bis zum 30. Juni 2022 für Verstöße im Internet zuständige Landesverwaltungsamt (ehemaliges Referat Glücksspielrechtliche Übergangsaufgaben nach§ 27p GlüStV 2021) registrierte im Zeitraum vom 1. Juli 2021 bis 30. Juni 2022 insgesamt 135 Verstöße bezüglich der Veranstaltung bzw. Vermittlung von unerlaubtem öffentlichen Glücksspiel im Internet und 85 Verstöße zur Werbung für unerlaubte öffentliche Glücksspiele im Internet. Die Anzahl der Verstöße beläuft sich bei der seit dem 1. Juli 2022 zuständigen GGL bezüglich der Veranstaltung bzw. Vermittlung von unerlaubten öffentlichen Glücksspielen im Internet aktuell auf 229 und bezüglich der Werbung für unerlaubte öffentliche Glücksspiele im Internet auf 251. Es handelt sich dabei sowohl um laufende als auch um abgeschlossene. Verfahren. Hinzu kommen noch 202 Verfahren der GGL mit insgesamt 1.753 Verstößen gegen Zahlungsdienstleister wegen der Mitwirkung bei verbotenen Zahlungen im Zusammenhang mit unerlaubtem Glücksspiel. Eine sog. ,,Strafhöhe" kann nicht mitgeteilt werden, da in diesen Fällen bisher lediglich Verwaltungsgebühren für den Erlass der teilweise ergangenen Untersagungsverfügungen erhoben wurden. Diese werden in jedem Einzelfall differenziert erhoben. Eine laufende Statistik hierzu ist nicht vorhanden.

Interessant ist in diesem Zusammenhang die vollständige Antwort der Landesregierung als Verschlusssache eingestuft wurde. Sie kann nur bei der Geheimschutzstelle des Landtages nach Maßgabe der Geschäftsordnung des Landtages eingesehen werden.

Download: Die Antwort der Landesregierung als PDF Datei.