Verbraucherschutzministerkonferenz zu Lootboxen

Ein Artikel von Robert Hess

Verbot von „In-Game-Verkäufen“ erhöht Kinder- und Jugendschutz

Auf der Verbraucherschutzministerkonferenz (VSMK) Vom 12.-14.06.2024 in Regensburg unter dem Vorsitz von Bayern ging es auch um eine Stärkung der Verbraucherrechte in der digitalen Welt, so insbesondere um einen besseren Verbraucherschutz für Kinder und Jugendliche bei Online-Spielen. In einer Presseinformation des Ministeriums für Ernährung, ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg erklärt der zuständige Minister Peter Hauck MdL u.a.:

„Die Chefinnen und Chefs der Verbraucherschutzressorts haben im Rahmen der VSMK in Regensburg unter dem Vorsitz Bayerns auch über eine Stärkung der Verbraucherrechte in der digitalen Welt, im Finanzbereich sowie über den wirtschaftlichen und gesundheitlichen Verbraucherschutz beraten. Verbraucherschutz für Kinder und Jugendliche bei Online-Spielen„Kinder und junge Erwachsene sind bei digitalen Angeboten besonders schützenswert. Gerade bei Online-Spielen sind viele versteckte Kostenfallen vorhanden. Oftmals entstehen bei Online-Spielen Kosten, die bezahlt werden müssen, damit das Spiel fortgesetzt werden kann. Dies geschieht meist dann, wenn das Spiel für Kinder und Jugendliche besonders spannend wird. Sogenannte ,Lootboxen‘, ,glücksspielähnliche In-Game-Käufe ‘ oder anderen suchterzeugenden Mechanismen wie ,Pay-to-Win‘ haben in Spielen für Kinder nichts zu suchen“, betonte Minister Hauk. Seitens der Bundesregierung wurde in der Vergangenheit lediglich bekräftigt, dass man sich für ein hohes Schutzniveau insbesondere für die Gruppe der Kinder und Jugendlichen einsetze und dieses überprüfe. Konkrete Maßnahmen wurden jedoch nicht genannt. In Smartphones von Kindern und Jugendlichen können zwar freiwillig Drittanbieter-Sperren eingerichtet sowie ‚In-App-Verkäufe‘ deaktiviert oder eingeschränkt werden. Jedoch nicht alle Erziehungsberechtigten nehmen diese Möglichkeiten wahr. „Eine Abwälzung dieser Verantwortung fast ausschließlich auf Erziehungsberechtigte und Anbieter ist bei der Lösung des Problems nicht zielführend. Vielmehr bedarf es einer legislativen kritischen Begleitung und der Einleitung weiterer gesetzlicher Schutzmaßnahmen. Ein Verbot von glücksspielähnlichen ‚In-Game-Verkäufen‘ an Minderjährige würde den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor negativen Auswirkungen wie Spielsucht und finanzielle Schädigungen deutlich erhöhen. Wir haben den Bund gebeten, diese ist auf nationaler und europäischer Ebene zu prüfen“, betonte Minister Hauk.“